[  Allgemeine Geschäftsbedingungen  ]

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Content 79 GmbH für den Bereich Corporate Publishing

1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle Leistungen, Werke und Lieferungen (im Folgenden „Leistungen“), die die Content 79 GmbH (im Folgenden auch „Content 79 “) für ihre Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) im Bereich Corporate Publishing (Erstellung von Texten, Fotos, Videos, Werbemitteln aller Art, Konzepten, Firmenportraits, Werbung, Grafiken, Layout, Satz, Newsletters, Social-Media-Leistung, Übernahme von Pressearbeit, Gestaltung, journalistischen Konzeptionen, Websitepflege, Kunden- oder Mitarbeiter-Zeitschriften, u.v.m.) erbringt. Bei der Erstellung von Anzeigen und sonstigen Produkten zur Veröffentlichung in der Badischen Zeitung und/oder  in anderen Produkten der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG gelten ergänzend die AGB für Anzeigen der Badischen Zeitung, zu finden unter www.badische-zeitung.de/anzeigen/agb, für bzw. die AGB des jeweiligen Produktes ergänzend. Es gilt die im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung des Kunden gültige Fassung der AGB. Auftragnehmer für Anzeigen und Beilagen in der Badischen Zeitung ist die Badischer Verlag GmbH & Co. KG, für alle anderen Aufträge ist Auftragnehmer Content 79.

Verlagsdaten: Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg.

Agenturdaten: Content 79 GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Handelsregister: HRB 717098.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird widersprochen. Andere als die hier enthaltenen Regelungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen der Content 79 und dem Kunden wirksam. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 In Bezug auf periodisch zu erbringende Leistungen behält sich Content 79 das Recht vor, diese AGB mit Ausnahme der Regelungen in Ziffer 4 Abs. 1 bis 7 (Preise / Vergütungen / Zahlungsbedingungen) zu ändern, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist – insbesondere bei einer Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung sowie im Fall technischer Veränderungen – und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird.

2. Vertragsschluss/-änderung

2.1 Die Angebote der Content 79 sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag über Leistungen zu erteilen.

2.2 Der Vertrag über die vom Kunden ausgewählten Leistungen kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Vertragsschlusses durch die Content 79 in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich sind dabei ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie diese AGB.

2.3 Entscheidet sich der Kunde nach Vertragsschluss zu einer Änderung des ursprünglichen Auftragsgegenstandes, ist dies in einer gesonderten Ergänzungsvereinbarung zwischen den Parteien festzuhalten. Hierdurch verursachte, zusätzliche Leistungen, Aufwendungen und Kosten sind vom Kunden entsprechend der Ergänzungsvereinbarung gesondert zu vergüten.

3. Vertragserfüllung durch Dritte

Content 79 ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung Dritte in Form von Subunternehmen zu beauftragen. Bei der Beauftragung von Subunternehmern ist es der Content 79  gestattet, diese namens und für Rechnung des Kunden zu beauftragen. Dabei verpflichtet sich die Content 79, einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen dem Kunden zur Genehmigung vorzulegen. Durch Freigabe des Kostenvoranschlages wird die Content 79 bevollmächtigt, den Auftrag namens und für Rechnung des Kunden zu erteilen. Die Forderung des Subunternehmers ist nach kaufmännischer Prüfung durch die Content 79 vom Kunden auszugleichen. Der Kunde stellt in diesen Fällen die Content 79  im Innenverhältnis von sämtlichen Forderungen des Subunternehmers sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Beauftragung des Subunternehmers entstanden sind, frei.

4. Preise/Vergütungen/Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung von Content 79 genannten Preise. Sind im Rahmen der Leistungen der Content 79 Entwürfe erforderlich, sind auch diese kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich stets zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Werden Entwürfe in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart durch den Kunden verwendet, ist  Content 79 berechtigt, diese Nutzung anteilig zu vergüten.

4.4 Zusatz- und Sonderleistungen, die nicht im Auftrag enthalten waren, werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.5 Content 79  wird dem Kunden Kosten für Reisen nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Reisekostensätzen der Content 79 in Rechnung stellen, sofern nicht anders vereinbart wurde.

4.6 Die Rechnungen von Content 79 sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig.

4.7 Werden die in Auftrag gegebenen Leistungen in Teilen abgenommen, so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Sollte sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstrecken oder ist von der Content 79 eine hohe finanzielle Vorleistung erforderlich, sind auf Anforderung der Content 79 Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der hälftigen Leistung und 1/3 nach Fertigstellung der Gesamtleistung. Bei längerer Zusammenarbeit kann auch eine monatliche Abrechnung durch Content 79 an den Kunden erstellt werden.

4.8 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Content 79 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die Content 79 bleibt hiervon unberührt.

4.9 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Content 79 nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Content 79 unbestritten ist.

4.10 Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur in jenen Fällen geltend machen, in denen die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Gewährleistung

5.1 Content 79 verpflichtet sich, mit der größtmöglichen Sorgfalt den Auftrag des Kunden zu erfüllen, insbesondere etwaig überlassenen Vorlagen, Muster u. ä. vor Schaden zu bewahren.

5.2 Die Ansprüche des Kunden gegen Content 79 bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht nachfolgend in Ziffer 5.3 und 5.4 Abweichendes geregelt ist.

5.3 Besteht die Leistung der Content 79 im Rahmen der Vertragserfüllung im Verkauf oder der Herstellung von Produkten (sog. Werklieferungsvertrag), gelten die nachfolgenden Regelungen:

5.3.1 Die Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistung richtet sich ausschließlich nach der konkreten Vertragsvereinbarung bezüglich der Eigenschaften und Charakteristika derselben.

5.3.2 Die wirksame Mängelrüge setzt voraus, dass der Kunde die jeweilige Leistung nach Übergabe überprüft und Mängel unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach Übergabe schriftlich der Content 79 mitteilt. Bei sogenannten versteckten Mängeln muss der Kunde diese unverzüglich nach Bekanntwerden der Content 79 schriftlich mitteilen.

5.3.3 Content 79 steht bei jeder Mängelrüge das Recht zu, die beanstandete Leistung zu besichtigen und zu überprüfen. Der Kunde wird Content 79 ermöglichen, die beanstandete Leistung in angemessenem Umfang zu besichtigen und zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Aufforderung durch Content 79 die beanstandete Leistung an Content 79 auf Kosten derselben zurückzusenden.

5.3.4 Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies erkennen können (fahrlässiges Nichterkennen), so ist der Kunde zum Ersatz aller Content 79 in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden verpflichtet.

5.3.5 Berechtigte Mängel wird Content 79  nach eigener Wahl kostenlos beseitigen oder ersatzweise eine mangelfreie Leistung (im Folgenden „Nacherfüllung“) liefern. Hierfür wird der Kunde Content 79 eine angemessene Zeit gewähren. Etwaige von Content 79 zu ersetzende Bestandteile der Leistung sind vom Kunden auf Verlangen von Content 79 zurück zu gewähren.

5.3.6 Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, für den Kunden unzumutbar sein oder ist diese von Content 79 in gesetzlich zulässiger Weise verweigert worden, hat der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlich Vorgaben die Möglichkeit, zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern und/oder Schadensersatz bzw. Ersatz für die vergeblichen Aufwendungen gem. Ziffer 9 Abs. 1 zu verlangen.

5.4 Besteht die Leistung der Content 79 im Rahmen der Vertragserfüllung in der Herstellung von Produkten im Sinne eines Werkes (§ 631 BGB), gelten die nachfolgenden Regelungen:

5.4.1 Die Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistung richtet sich bezüglich der Eigenschaften und Charakteristika ausschließlich nach der konkreten Vertragsvereinbarung.

5.4.2 Die bedingungslose Abnahme der Leistung durch den Kunden führt zu einem Ausschluss sämtlicher Mängelrechte des Kunden, sofern die Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme für den Kunden erkennbar waren. Waren die Mängel im Zeitpunkt der Abnahme für den Kunden nicht erkennbar, hat der Kunde Content 79 unverzüglich nach Erkennbarkeit der Mängel von diesen zu unterrichten; andernfalls ist sein Mängelgewährleistungsrecht ausgeschlossen.

5.4.3 Im Übrigen gelten die Regelungen gem. Ziffer 5.3.3 bis 5.3.6 entsprechend.

5.5 Handelt es sich bei der Leistung der Content 79 um eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB, stehen dem Kunden im Falle der Schlechtleistung die gesetzlich geregelten Ansprüche zu.

5.6 Die Verjährung des Kunden für seine Rechte aus Ziffer 5 wegen Mängeln/Schlechtleistung beträgt 12 Monate mit Ablieferung der Leistung im Falle von Ziffer 5.3, ab dem Zeitpunkt der Abnahme im Falle von Ziffer 5.4 sowie ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß § 199 BGB im Falle von Ziffer 5.5. Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus anderen Gründen als Mängeln der Leistung sowie hinsichtlich der Rechte des Kunden bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bzw. Schlechtleistung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6. Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses

Besteht die Leistung der Content 79 in einem Dauerschuldverhältnis gem. § 314 BGB gelten die nachfolgenden Regelungen:

6.1 Im Falle des Abschlusses eines unbefristeten Vertrages sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende zu kündigen. Im Falle eines auf eine bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrages ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung der Parteien bleibt von Ziffer 6.1 unberührt. Das außerordentliche, fristlose Kündigungsrecht ist insbesondere bei Einstellung der Zahlung durch den Kunden sowie bei schuldhafter Verletzung einer dem Kunden obliegenden Pflicht oder wenn der Kunde eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt, gegeben.

6.3 Die Kündigung hat für ihre Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

7. Lieferbedingungen

7.1 Die zwischen Content 79 und dem Kunden vereinbarten Liefertermine/-fristen sind nur in jenen Fällen verbindlich, in denen die Verbindlichkeit vertraglich vereinbart wird und Content 79 alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Ferner setzt die Verbindlichkeit der Vereinbarung voraus, dass etwaig vereinbarte Vorauszahlungen vertragsgemäß erfüllt wurden. Für den Fall, dass die Leistung nachträglich durch den Kunden gem. Ziffer 2.3 geändert wird, hat dies ggf. Auswirkungen auf die/den ursprünglich vereinbarte(n) Lieferfrist/-termin. Die Verschiebung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Für den Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung maßgebend.

7.2 Sollte Content 79 aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug geraten oder eine Lieferung unmöglich werden und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Übrigen hat der Kunde nach angemessener Fristsetzung zur Leistung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Sollte Content 79 aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, wie Krieg, Aufruhr oder ähnliches, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Verschulden Dritter o. ä.) in Lieferverzug geraten, wird die Frist angemessen, mindestens um die Dauer der Störung verlängert. Der Kunde wird vom Eintritt der Störung zeitnah unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

7.4 In Fällen, in denen Content 79 nicht selbst die Leistung erfüllen bzw. die Gegenstände herstellen kann und sich hierfür Dritter bedienen muss, steht der/die Liefertermin/-frist unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung.

7.5 Content 79 hat das Recht zur Teillieferung und -leistung sowie zu deren separater Abrechnung, wenn

  • die Teillieferung oder -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen Leistung sichergestellt ist und
  • dem Kunden hierbei kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, Content 79 erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Content 79 aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der Content 79. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Content 79 zulässig.

8.2 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder verhält er sich vertragswidrig und tritt Content 79 vom Vertrag zurück, kann Content 79 ungeachtet ihrer weiteren Rechte die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte herausverlangen und zur Erfüllung der offenen Forderung verwerten. Für diesen Fall stimmt der Kunde bereits bei Vertragsschluss zu, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverzüglich an Content 79 herauszugeben bzw. der Content 79 oder einem durch Content 79 beauftragten Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen. Content 79 kann im Fall des Zahlungsverzugs oder des vertragswidrigen Verhaltens auch die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten verlangen. Der Kunde muss hierbei auf Verlangen der Content 79 alle erforderlichen Auskünfte unverzüglich erteilen.

9. Haftung

9.1 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Content 79 für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso haftet sie bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes. Soweit der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft, ist die Haftung der Content 79 auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen typischer- und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Im Falle einer Haftung für den typischen vorhersehbaren Schaden ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung der Content 79 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Content 79.

9.2 Dritte, die von Content 79 beauftragt sind, sind nicht deren Erfüllungsgehilfen, sofern sie nicht von Content 79 gegenüber den Kunden geschuldete Leistungen erbringen. Content 79 haftet insoweit nur für etwaiges Auswahlverschulden bzgl. der vorbezeichneten Personen. Content 79 haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung der Verpflichtungen der vorbezeichneten Personen entstehen. Content 79 verpflichtet sich in diesen Fällen, im Interesse des Kunden zu handeln und etwaige Forderungen gegenüber den vorbezeichneten Personen geltend zu machen bzw. auf Verlangen des Kunden die eigenen Ansprüche an den Kunden abzutreten.

9.3 Der Kunde trägt allein das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit seiner Produktinhalte und der in den Produkten enthaltenen werbenden Aussagen. Dies gilt insbesondere in jenen Fällen, in denen Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der vorrangigen Werberechtsgesetze verstoßen. Content 79 übernimmt hier keinerlei Haftung. Insoweit stellt der Kunde Content 79 von Ansprüchen Dritter frei.

9.4 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Leistungen der Content 79 sowie für die Neuheit des Produktes haftet Content 79 nicht.

9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Die Freigabe erfolgt in Textform.

9.6 Für die vom Kunden freigegebenen Leistungen der Content 79, unter Anderem Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Content 79.

10. Mitwirkungspflichten

10.1 Der Kunde hat Content 79 sämtliche zur Erfüllung der Leistung und Lieferung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu geben. Dies gilt insbesondere für jene Informationen und Umstände, die für die Erfüllung der Leistung und Lieferung durch Content 79 von nicht unerheblicher Bedeutung sind und bei denen der Kunde erkennen kann, dass diese Content 79 nicht bekannt sind.

10.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist Content 79 berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten. Die übrigen Rechte der Content 79 bleiben hiervon unberührt.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1 Der Kunde erwirbt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform an den Leistungen der Content 79 ein Nutzungsrecht in Sinne des Urheberrechts. Eine Weiter-Übertragung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Content 79.

11.2 Die Leistungen der Content 79 dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß hiergegen berechtigt die Content 79, vom Kunden für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11.3 Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf diesen über.

11.4 Die Content 79 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über ihre Leistungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Content 79 zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann Content 79 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.

11.5 Anregungen und Weisungen des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

12. Digitalisierte Daten

12.1 Content 79 ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien bzw. -programmen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

12.2 Hat Content 79 dem Kunden Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Dateien durch den Kunden oder Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt ohne Zustimmung der Content 79 in jedem Fall deren Urheberrechte.

13. Streitbeilegung /Schlichtung

13.1 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.

13.2 Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand.

14.2 Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf www.content79.de zugreift. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Stand: August 2018